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Geschäftsbedingungen

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen Ultima Marketing

II. Besondere Bedingungen für Social Media Marketing

III. Besondere Bedingungen für Suchmaschinenoptimierung

 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Digitalagentur

Ultima Marketing (im Folgenden: Agentur genannt) erbringt für den Vertragspartner (im Folgenden: Kunde) die in einem gesonderten Auftrag nach Inhalt, Umfang und Preis definierten Leistungen.

 

1. Geltung anderweitiger AGB

Die Agentur führt die Leistungen nur nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen aus gegebenenfalls gelten die besonderen Bedingungen für die Websiteerstellung und Werbeschaltungen. Anderweitige Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nicht anerkannt, es sei denn, diesen Bedingungen wurde in Textform (per Fax, Email und Brief § 126b BGB) zugestimmt. Die Bedingungen des Kunden gelten auch nicht, wenn in Kenntnis der Bedingungen des Kunden Leistungen durch die Agentur ohne Vorbehalt erbracht werden. Diese Bedingungen gelten nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Auftrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch die Agentur zustande oder mit Ausführung der Leistung durch die Agentur.

 

3. Leistungen der Agentur

Die Agentur erbringt Beratungsleistungen sowie Marketing – und Werbeleistungen. Die Leistungen werden in dem Angebot, das Grundlage für die Zusammenarbeit ist, genau beschrieben und basieren auf unserer Preisliste.

 

Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen nach eigenem Ermessen auf die Unterstützung von Dritten Spezialisten zurückzugreifen und Leistungen teilweise oder ganz von ihnen erbringen zu lassen.

 

Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Agenturleistungen (wie wettbewerbs-, kennzeichen-, lebensmittelrechtliche oder umweltrechtliche Zulässigkeit) übernimmt die Agentur nur, wenn Sie gesondert dazu beauftragt wird. Die Agentur schuldet keine Prüfung und Recherche von Markenrechten für entwickelte Logos und Marken. Etwas anderes kann durch die Vertragspartner im Auftrag vereinbart werden.

 

4. Projektschritte und Termine , Freigabe von Zwischenergebnissen

Die Agentur behält sich je nach Umfang des Projektes vor, nach Auftragsbestätigung einen Redaktions-, Projekt- oder Zeitplan zu erstellen. Diesem Plan kann der Kunde innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang wiedersprechen, ansonsten gilt der Plan als genehmigt.

 

Termine, welche die Agentur in Ihren Angeboten und bei Projektschritten nennt, sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich als verbindliche Termine vereinbart wurden und der Kunde seinerseits alle für ihn geltenden Termine und Zeitvorgaben eingehalten hat (Siehe Ziffer 5).

 

Teilleistungen, die dem Kunden von der Agentur zur Freigabe überlassen worden sind, sind innerhalb der in der Mitteilung über die Fertigstellung der Teilleistung vorgegebenen Frist freizugeben. Die Freigabe gilt als erteilt, wenn der Kunde nach Erhalt der Teilleistung die Freigabefrist verstreichen lässt, ohne sich der Agentur gegenüber mit konkreten Vorgaben zu Änderungswünschen äußert.

 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden, Verletzung von Mitwirkungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich der Agentur, die für die Leistungserbringung wesentlichen Informationen und notwendigen Arbeitsmaterialien wie Daten, Produktinformationen, Vorlagen möglichst in Dateiform zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird er Kritikpunkte an Merkmalen von Leistungen konkret benennen, so dass auf der Basis dieser Aussagen Änderungen vorgenommen werden können. Für das Posten auf Social-Media-Kanälen wie Instagram und Facebook wird der Kunde Administrationsrechte der dementsprechenden Facebook Seite zur Verfügung stellen. Der Kunde wird selbständig die Verknüpfung von Instagram und Facebook vornehmen und sicherstellen, dass es sich bei beiden um Business Profile handelt.

 

Soweit der Kunde der Agentur Daten wie Bilder, Texte und Logos zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, sichert er zu, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Daten berechtigt ist. Stellt der Kunde Bilder mit Personen zur Verfügung hat er sich unter anderem auch die Rechte von der Person zur werblichen Bildnutzung übertragen zu lassen. Die Agentur prüft die Berechtigung zur Bildnutzung nicht.

 

Sachaussagen und Informationen des Kunden, die für Werbemaßnahmen verwendet werden, müssen den Tatsachen entsprechen und richtig sein. Der Kunde versichert, dass er mit diesen Aussagen werben darf. Die Agentur überprüft die Inhalte dieser Aussagen nicht.

 

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten schuldhaft und entsteht der Agentur dadurch ein Schaden, ist der Kunde der Agentur nach Ziffer 13 zum Ersatz des entstandenen Schaden verpflichtet.

 

Der Kunde ist berechtigt Markenzeichen in Bild und Wort für werbliche Maßnahmen gleich welcher Art zu nutzen. Die Agentur prüft die Berechtigung zur Führung einer Marke nicht.

 

Der Kunde wird selbst dafür Sorge tragen, dass mögliche Eintragungen von Schutzrechten (zum Beispiel Marken, Design, Patente) beim entsprechenden Patent- oder Markenamt vorgenommen werden. Die Vertragspartner können etwas anders im Auftrag vereinbaren.

 

6. Nachtägliche Änderungen

Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche des Kunden entstanden ist, ist mit dem in der Preisliste vorgegebenen Stundensatz (dieser ist 158,- EUR pro Stunde netto) zu vergüten.

 

Als Mehraufwand, der gesondert zu vergüten ist, gelten alle Leistungen der Agentur, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden bei bereits freigegebenen Teilleistungen beruhen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Agentur nach Definition der Leistungen im Angebot und Beauftragung durch den Kunden oder nach Genehmigung von Entwürfen oder nach Abnahme der Leistung auf Wunsch des Kunden Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben worden sind.

 

Dasselbe gilt, wenn die Leistung oder Teilleistung zwar noch nicht abgenommen oder freigegeben worden ist, obwohl die Voraussetzungen für die Abnahme oder Freigabe bereits vorgelegen haben.

 

7. Einräumung von Nutzungsrechten

Soweit nicht abweichend im Auftrag vereinbart, räumt die Agentur dem Kunden ab dem Zeitpunkt der Zahlung der vereinbarten Vergütung ein Einfaches nicht übertragbares, räumlich auf den deutschsprachigen Raum und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen ein. Bis zum Zeitpunkt der Zahlung verbleiben die Nutzungsrechte bei der Agentur.

 

Der wirksamen Rechtseinräumung steht nicht entgegen, wenn der Kunde aufgrund der berechtigten Geltendmachung von Gewährleistungsrechten einen angemessenen Teil der Bezahlung zurückbehält.

 

Das Nutzungsrecht umfasst alle zur Erreichung des Auftragszwecks notwendigen Nutzungsarten insbesondere das Recht, die Werbe- und Marketingmaßnahmen in Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten (zum Beispiel für Printwerbung, Onlinewerbung und auf Social-Media-Kanälen für den deutschsprachigen Raum.)

 

Die Bearbeitung oder Änderung, der von der Agentur gestalteten Leistungen, ist nur mit Zustimmung der Agentur zulässig.

 

Soweit nicht anders vereinbart, wird die Agentur als Urheber benannt.

 

Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte Entwürfe verbleiben bei der Agentur. Das Gleiche gilt auch für Entwürfe, die nicht in Werbemaßnahmen ausgeführt wurden.

 

Auf bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften wird die Agentur, soweit Ihr diese bekannt sind hinweisen. Der Erwerb von Lizenzen ist nicht Gegenstand es Vertrages.

 

8. Vergütung, Mahnung

Die Agentur stellt Ihre Leistungen monatlich in Rechnung. Die erste monatliche Zahlung wird ab Vertragsbeginn fällig.

 

Soweit Leistungen auf Stundenbasis erbracht werden, erfolgt die Abrechnung monatlich oder nach Abschluss einer Position. Wenn nicht anders vereinbart, richtet sich das Stundenhonorar nach der aktuellen Preisliste.

 

Die Agentur ist berechtigt Vorauszahlung vor Beginn der Vertragsausführung zu verlangen.

 

Die Zahlung ist ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Fälligkeit der Forderung kommt der Kunde ohne weitere Erklärung der Agentur und ohne Mahnung in Verzug, wenn die fällige Forderung nicht bezahlt wurde.

 

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz beanspruchen. Das gleiche gilt soweit der Kunde mit Vorauszahlungen in Verzug gerät.

 

Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich bei Zahlungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn die Leistung der Agentur ist offensichtlich mangelhaft und der Kunde ist offensichtlich zur Verweigerung der Abnahme der Leistungen berechtigt und der Einbehalt in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den Kosten der Mängelbeseitigung steht. Der Kunde ist nicht berechtigt Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat oder der fällige Betrag einschließlich bereits erfolgter Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der mit Mängeln behafteten Leistung steht.

 

Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen die Agentur ist nur zulässig, soweit die Forderungen von der Agentur nicht bestritten werden oder gerichtlich festgestellt worden sind.

 

9. Auslagen und Aufwendungen

Reisekosten wird die Agentur dem Kunden in angemessener Höhe und nur nachgewiesene Reise- und Übernachtungskosten (1 Klasse mit der Bahn und 4 Sterne Hotel) in Rechnung stellen. Bei der Nutzung von Autos erfolgt eine Abrechnung auf der Grundlage von 0,50 € pro gefahrenen Kilometer. Der Anspruch auf Ersatz von Reisespesen besteht nur, wenn die Entfernung zwischen dem Sitz der Agentur und dem Zielort mindestens 20 km einfach beträgt.

 

Auslagen, wie Kurierkosten, mögliche Anwaltskosten, Gebühren von Ämtern, Kosten für Plots und andere Auslagen werden dem Kunden nach Aufwand berechnet, soweit die Vertragspartner nicht etwas anders vereinbart haben.

 

Sämtliche Auslagen werden mit der gesetzlichen Umsatzsteuer weiterberechnet GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, Gebühren, Zollkosten und die Künstlersozialversicherungsabgaben, werden vom Kunden getragen. Die Agentur weist den Kunden im Vorfeld auf diese Kosten hin.

 

10. Kündigung und Laufzeit

Die Verträge von Social Media-Anwendungen enden mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Laufzeit richtet sich nach dem Auftrag.

 

Jede Partei kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

 

wenn der Kunde seine Mitwirkungsverpflichtungen nachhaltig verletzt.

wenn der Kunde trotz Mahnung seiner Verpflichtung zur Abschlagszahlung nicht nachkommt.

wenn über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

 

11. Gewährleistung

Die Agentur wird Ihre Leistungen mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt ausführen und in dem Falle, dass die Agentur einen Erfolg schuldet, Mängel zunächst im Wege der Nacherfüllung (§ 635 BGB) beseitigen. Die Agentur hat ein Recht auf zweimalige Nachbesserung.

 

Ein Fertigstellungstermin ist für die Agentur nicht verbindlich, sofern dieser aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde alleine oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Fall einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden aus Ziffer 5 dieser Bedingungen.

 

12. Haftung

Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden für sämtliche Schäden oder Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund nach den folgenden Vorgaben:

 

Im Falle von Verletzungen des Lebens, Körpers der Gesundheit (Körperschäden) oder bei Haftungstatbeständen nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn eine Garantie übernommen wurde oder der Kunde arglistig getäuscht wurde, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die Haftungsbeschränkungen nicht und die Agentur haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

In den übrigen Fällen haftet die Agentur bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Vertragspflichten, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglichen und auf die Kunde bei Vertragsschluss vertraut hat) verletzt wird.

 

In allen Fällen beschränkt sich die Haftung gegenüber dem Kunden auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Die Haftungsbegrenzung gilt auch im Fall des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Agentur.

 

Für den Fall, dass ein Dritter dem Kunden gegenüber Recht behauptet, die den Kunden in der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung der Agentur behindern, wird der Kunde die Agentur unverzüglich, möglichst in Textform, über diese Ansprüche informieren.

 

13. Haftung des Kunden

Für Inhalte und Daten, die der Kunde bereitstellt, ist die Agentur nicht verantwortlich.

Das Risiko, dass die nach diesem Vertrag durchgeführten Werbemaßnahmen rechtlich zulässig sind und vor allem mit dem UWG aber auch speziellen werberechtlichen Vorschriften, denen der Kunde unterliegt, trägt der Kunde. Die Agentur ist aber verpflichtet, den Auftraggeber auf rechtliche Risiken hinzuweisen, wenn Ihr die im Rahmen der Durchführung des Vertrages bekannt werden.

 

Der Kunde ist verpflichtet laufend die Beiträge der Agentur, die in seinen Social Media Kanälen gepostet werden zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen falsch diese irgendwelche Copyright Rechts Linien verletzen.

 

Wird die Agentur von einem Dritten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, in Anspruch genommen, so gilt Ziffer 12 Absatz 5 dieser Bedingungen entsprechend.

 

Sind festgelegte Termine als verbindlich bezeichnet und werden diese Termine vom Kunden aus Gründen die er zu vertreten hat nicht eingehalten, behält sich die Agentur vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das gilt insbesondere für vergeblichen Aufwand, der bei Dritten (wie Druckereien, Werbemittelersteller oder Produktionsfirmen für Filme) aufgrund des Verzuges entstanden ist.

 

14. Vertraulichkeit

Die Agentur wird die zu ihrer Kenntnis gelangenden Informationen des Kunden, die als vertraulich bezeichnet werden streng vertraulich behandeln. Soweit der Kunde der Agentur personenbezogene Daten zur Verarbeitung im Auftrag überlässt, werden die Vertragspartner eine gesonderte Erklärung zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.

 

15. Referenzen

Die Agentur darf den Kunden (zum Beispiel auf der Website) als Referenzkunden nennen. Die Agentur darf die Werbekampagne nach deren Fertigstellung zu Eigenwerbungszwecken in Print- und Onlinewerbemitteln öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.

 

16. Konkurrenzausschluss

Ein Konkurrenzausschluss ist zwischen den Parteien nicht vereinbart. Wird ein Konkurrenzausschluss gewünscht, bedarf dieser der individuellen Vereinbarung bei Vertragsschluss.

 

17. Schlussbestimmungen

Auf diese Bedingungen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

 

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Portugal.

Auf die Geltung von § 306 BGB wird hingewiesen.

 

II. Besondere Bedingungen für Social Media Marketing

a. Vertragsgegenstand:

Der Leistungsumfang bei der Betreuung von Social Mediaauftritten hängt von den im Auftrag vereinbarten Leistungsumfängen ab. Die Leistungen können von der Beratung zur strategischen Ausrichtung des Auftritts, über die Einrichtung eines entsprechenden Auftritts bis hin zur Betreuung des Social Mediaauftritts umfassen.

 

Ist die Erstellung von Inhalten Gegenstand der Beauftragung durch den Kunden so richtet sich die Übertragung der Rechte für die Nutzung auf dem Social Media Auftritt nach Ziffer 7 der AGB. Die Kosten für die Erstellung der Inhalte sind gesondert neben den Leistungen der Agentur zu vergüten, wenn im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.

 

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Betrieb des Social Mediaauftrittes, wie zum Beispiel der Betrieb einer Facebook Fanpage rechtmäßig ist.

 

Soweit die inhaltliche Betreuung Vertragsbestandteil ist, erstellt die Agentur Redaktionspläne und inhaltliche Formate, die für die Umsetzung verbindliche Zeitvorgaben machen. Für die Erstellung von Social Media Inhalten kann auf die Arbeit von Dritten zurückgegriffen werden. Die Erstellung erfolgt ausschließlich über Lizenzen von Canva.com. Der Kunde haftet bei Benutzungsstreitigkeiten von Bild und Tonmaterial das auf seinen Social-Media-Kanälen gepostet wird selber.

 

b. Zugangsrechte

Der Kunde gewährt der Agentur den Zugang zu den Social Media Auftritt, die von der Agentur betreut werden sollen. Die Agentur wird die Inhalte auf dem Social Media Auftritt in Abstimmung mit dem Kunden bearbeiten und Online stellen.

 

c. Rechte und Pflichten der Vertragspartner

Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Inhalte verantwortlich, es sei denn die Agentur hat Inhalte für den Auftritt erstellt oder die Inhalte wurden im Auftrag der Agentur erstellt. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von Inhalten, die der Kunde zur Verfügung stellt, zu prüfen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Bewerbung von Produkten rechtmäßig ist und zum Beispiel Marken oder Urheberrechte gewahrt werden.

 

Auf Verlangen des Kunden werden Beiträge auf den Social Media Auftritten mit einer Bearbeitungs Zeit von maximal 2 Werk-Tagen gelöscht.

 

Soweit der Agentur Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass offensichtlich rechtswidrige Inhalte oder Rechte Dritter verletzt werden, wird die Agentur den Kunden unterrichten und in Abstimmung mit dem Kunden die nötigen Maßnahmen ergreifen, um die Inhalte rechtskonform in die Seite einzubinden.

 

d. Geheimhaltung

Die Agentur wird über sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle sonstigen vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit den Social Media Auftritt des Kunden Stillschweigen bewahren. Soweit Sie Dritte für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten heranzieht, werden diese ebenfalls Stillschweigen über die Vorgänge bewahren.

 

III. Besondere Bedingungen für Suchmaschinenmarketing

a. Allgemeines

Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese besonderen Bedingungen für das Suchmaschinenmarketing

 

b. Vertragsgegenstand

Bei der Suchmaschinenoptimierung der Website soll die Auffindbarkeit der Website auf Suchmaschinen verbessert werden. Ein Anspruch unter den vorderen Treffern in Suchmaschinen zu erscheinen, besteht nicht. Die Platzierung des Auftritts in den vordersten Ergebnissen der Suchmaschinen ist nur nach gesonderter Vereinbarung Vertragsbestandteil.

 

c. Leistungen

Die Leistungen der Agentur ergeben sich im Bereich des Suchmaschinenmarketing nach den Vorgaben des Auftrags. Die Agentur wird, während der Vertragslaufzeit die Komponenten für die Indexierung der Website des Kunden durch Suchmaschinen wie Suchbegriffe aktiv durch Analyse des Marktumfeldes sowie der Webauftritte von Mitbewerbern des Kunden optimieren.

 

Die Optimierung erfolgt durch Unterbreitung von Vorschlägen, wie mittels technischer und/oder inhaltlicher Gestaltung der Webseite die Schaltung von Werbemitteln eine Verbesserung der Positionierung der Webseite bei Suchmaschinen bei Suchanfragen zu den im Auftrag benannten Themenbereichen erreicht werden kann. Die Agentur ist berechtigt für den Kunden auch Links auf privaten Block Netzwerken (PBN) zu mieten.

 

Die Agentur wird gemäß Angebot Maßnahmen für eine Erstoptimierung der Webseite ermitteln und dem Kunden Vorschläge unterbreiten.

 

Die Agentur erbringt die Leistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand der Technik.

 

Kosten, die durch die Schaltung von Werbemitteln bei Dritten entstehen sind über die Agentur zu vergüten.

 

d. Kampagnenbuchung

Bei Buchung von Werbekampagnen wird diese bei Google und Facebook zu den vom Kunden festgelegten bzw. gemeinsam bestimmten Suchbegriffen vereinbart. Die Buchung bei anderen Anbietern kann von den Parteien vereinbart werden. Die Agentur schuldet nur die Buchung der Anzeigen bei den oben genannten Anbietern als Dienstleistung.

 

Die Kosten für die Kampagnenbuchung werden von den Anbietern wie Google oder Facebook, dem Kunden direkt in Rechnung gestellt.

 

e. Haftungsausschluss für Verlinkungen auf privaten Blog-Netzwerken:

Der Kunde versteht und akzeptiert, dass Ultima Marketing, Links auf privaten Blog-Netzwerken im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Ultima Marketing, deren Geschäftsführer oder Mitarbeiter übernehmen keine Verantwortung für jegliche Art von Schäden, Verlusten oder negativen Auswirkungen, die direkt oder indirekt durch die Nutzung dieser Links oder durch die auf diesen Blogs veröffentlichten Inhalte entstehen könnten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Ultima Marketing, deren Geschäftsführer oder Mitarbeiter in solchen Fällen von jeglicher Haftung freizustellen.

 

f. Besondere Mitwirkungspflichten:

Der Kunde wird die Agentur bei der Erstellung von Konzepten oder Analysen bzw. bei deren Ausarbeitung, unterstützen und Maßnahmen zur Umsetzung der Konzepte im Rahmen des wirtschaftlich Angemessenen vornehmen.

 

Der Kunde stellt der Agentur insbesondere alle zur Suchmaschinenoptimierung notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung.

 

Der Kunde wird, die für die Berechnung des Traffic notwendigen Vorkehrungen treffen, insbesondere die für die Messung erforderlichen technischen Maßnahmen ergreifen.

 

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist der Vermarkter für diesen Zeitraum von seinen Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.

 

Zusätzlich zu der vereinbarten pauschalen Vergütung ist der Kunde verpflichtet, der Agentur alle durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwände auf der Grundlage der aktuellen Stundensätze der Agentur zu ersetzen. Weitergehende Rechte der Agentur bleiben unberührt.

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